AGB

§ 1 Anwendungsbereich

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Gebrauchsüberlassung von Wohnungen in der Kurzzeitvermietung zwischen Bolstein GmbH und dem jeweiligen Mieter. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
  2. Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur dann Anwendung, wenn sie im Voraus schriftlich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Mieters und durch die Annahme der Bolstein GmbH zustande. Der Bolstein GmbH steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Telefon, Fax) oder schlüssig, d.h. durch Leistungserbringung, anzunehmen.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Unterkunft durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungs- und Wohnzwecken ist nur gestattet, wenn die Bolstein GmbH dies ausdrücklich gestattet.

§ 3 Unterkunft, Miete, Übergabe, An- und Abreise

  1. Die Zurverfügungstellung der Unterkunft erfolgt ausschließlich nur zu Beherbergungszwecken für den vereinbarten Zeitraum gegen Zahlung der vereinbarten Miete, deren Höhe sich auch nach der Personenzahl richten kann.
  2. Der Mieter haftet gegenüber der Bolstein GmbH für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte verursacht werden.
  3. Die Bolstein GmbH ist berechtigt, die Zahlung der Miete in voller Höhe oder anteilig im Voraus zu verlangen.
  4. Die Unterkunft steht dem Mieter am ersten Miet-Tag ab der vereinbarten Uhrzeit zur Verfügung.
  5. Die Unterkunft muss am Abreisetag zur vereinbarten Uhrzeit geräumt sein. Danach kann ein pauschaler Aufschlag in Höhe von 50% der Tagesmiete verlangt werden.

§ 4 Nutzung der Adresse durch den Mieter

Jede Art von Werbung oder Information durch die Nutzung der Adresse bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Bolstein GmbH.

§ 5 Rücktritt/Kündigung durch Bolstein GmbH

  1. Die Bolstein GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen, wenn:
    • der Mieter eine fällige Leistung nicht erbringt,
    • höhere Gewalt die Erfüllung unmöglich macht,
    • der Mieter irreführende Angaben macht,
    • vertragsgegenständliche Räume unberechtigt untervermietet werden,
    • die Sicherheit oder das Ansehen der Bolstein GmbH gefährdet werden.
  2. Die Vertragsaufhebung begründet keine Schadensersatzansprüche des Mieters.

§ 6 Haftung, eingebrachte Gegenstände, PKW-Stellplatz

  1. Die Bolstein GmbH haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung vertragstypischer Pflichten.
  2. Ein überlassener Stellplatz begründet keinen Verwahrungsvertrag. Die Bolstein GmbH haftet nicht für Schäden am Fahrzeug oder Verlust von Gegenständen.

§ 7 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Mietsache.
  2. Es gilt deutsches Recht.
  3. Gerichtsstand ist Bonn, sofern der Vertragspartner kein Verbraucher ist.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.